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+++ Preiserhöhung in der Grundversorgung Strom und Gas +++

22.01.2024

Gestiegene Strom-Netzkosten und Umlagen sowie die Erhöhung des CO2-Preises beim Erdgas führen zur Erhöhung der Strom- und Gas-Preise in der Grundversorgung.

Warum steigen die Netzentgelte?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der damit verbundenen Neugestaltung des Haushalts 2024 strich die Bundesregierung den zugesagten Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Stützung der Netzentgelte. Diese Maßnahme kam nach der ursprünglichen Preiskalkulation Ende Oktober und muss nun nachträglich weiterverrechnet werden. Die Übertragungsnetzentgelte steigen dadurch ab 01.01.2024 im Durchschnitt von 3,12 Cent pro Kilowattstunde auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde. Durch den Wegfall des Netzzuschusses muss auch die §19 StromNEV-Umlage korrigierend werden und steigt ebenfalls auf nunmehr 0,643 ct/kWh netto.

Warum steigt der Preis bei Strom?

Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen. Infolgedessen steigen auch in Mühlacker die Netzentgelte durchschnittlich um ca. 3,5 Cent/kWh. Durch den Wegfall des Netzzuschusses muss auch die §19 StromNEV-Umlage korrigierend werden und steigt ebenfalls auf nunmehr 0,643 ct/kWh netto.

Warum steigt der Preis bei Erdgas?

Auch im Gas führt der neue Bundeshaushalt zu einer Anpassung im Klima- und Transformationsfond. Es steigt der CO2-Preis in 2024 nicht wie bislang geplant auf 35€/Tonne (entspricht 0,635 ct/kWh) sondern bereits jetzt auf 45€/Tonne (entspricht 0,816 ct/kWh). Des Weiteren hat sich die Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel erhöht.


Eine detaillierte Preisübersicht finden Sie hier .

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