Mini-PV-Anlage

Mini-PV-Anlagen für Balkon, Terrasse oder Garten

Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 800 Watt. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken. 

Checkliste

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Prüfen Sie als Mieter, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist.
  • Lassen Sie sich eine Energiesteckdose von einer Elektrofachkraft einbauen.
  • Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister.
  • Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
  • Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, muss die Anlage extra registriert und von uns genehmigt werden.


Anmeldung

Zur Anmeldung benötigen wir nachfolgende Dokumente:

  • Anmeldung Mini-PV SWM
  • Bestätigung der Anmeldung der Mini-PV im Marktstammdatenregister (erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung)
  • technisches Datenblatt der PV-Module, die Sie verbaut haben
  • technisches Datenblatt des Wechselrichters, den Sie verbaut haben

Bitte senden Sie alle Dokumente an stromzaehler@stadtwerke-muehlacker.de. Nach Prüfung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen zur Terminvereinbarung des Zählerwechsels. 

(bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise)

Wichtige Hinweise und weiterführende Informationen zum Solarpaket 1

  1. Vereinfachte Registrierung bei der Bundesnetzagentur:
    • Seit dem 1. April ist die Registrierung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur vereinfacht. Es sind nur wenige, leicht einzugebende Daten erforderlich.
    • Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch über neue Balkonkraftwerke.
  2. Keine Verpflichtung für digitale Stromzähler:
    • Es besteht keine Pflicht, digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler) zu installieren.
    • Übergangsweise dürfen weiterhin alte Ferraris-Zähler verwendet werden.
    • Der bisherige Stromzähler läuft rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
  3. Erlaubnis für leistungsfähigere PV-Anlagen:
    • Balkonsolaranlagen dürfen nun leistungsfähiger sein.
    • Für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
  4. Stromeinspeisung über die Steckdose:
    • Balkonkraftwerke sollen zukünftig mit einem herkömmlichen Schukostecker betrieben werden können. Dies erleichtert die Installation erheblich. Eine entsprechende Norm muss noch mit den Verbänden erarbeitet werden.