Die Verzahnung der einzelnen Wertschöpfungsketten des liberalisierten Strommarktes - Erzeugung, Verteilung, Handel und Vertrieb - stellen eine besondere Herausforderung an die für die Stromkennzeichnung erforderlichen Daten. Erschwerend kommt zu diesem Umstand noch die Eigenschaft der Elektrizität hinzu. Physikalische Elektrizitätsflüsse von der Erzeugung über die Netzstruktur, den Handel bis hin zur Belieferung lassen sich nicht festlegen.
Die Stromkennzeichnung beruht deshalb auf einem vom BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. verfassten Leitfaden, der von der Branche als tragfähiges Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben angesehen wird.
Für die Stromkennzeichnung gemäß den beschriebenen Vorgaben ergibt sich für die Stadtwerke Mühlacker folgender Energieträgermix:
Hinweis zur Stromkennzeichnung:
Durch die Anpassung der EnWG-/EEG-Novelle 2021 §42 EnWG wird der Anteil „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ in dem Gesamtenergieträgermix des Unternehmens nicht mehr ausgewiesen. Dadurch steigen die Anteile anderer Energieträger im Vergleich zu den Vorjahren. Ziel der Gesetzesanpassung war es, deutlich zu machen, wieviel die Stadtwerke bzw. ihre Kunden selber getan haben, um Ökostrom einzusetzen. In diesem Jahr haben die Stadtwerke Mühlacker GmbH und Ihre Kunden für 44,6 % des gesamten Verbrauches Ökostrom genutzt. Damit ist der Einsatz von Ökostrom deutlich gestiegen. Im Vorjahr waren das noch 5,8%. Die 39,2% Ökostrom aus Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage (siehe Stromerzeugung in Deutschland) wird im Unternehmensmix jetzt nicht mehr dargestellt, da er den Kunden sowieso gehört, denn dieser Strom wurde durch die EEG-Umlage von den Kunden bereits bezahlt.
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