Das Mühlacker Freibad bietet Ihnen ein attraktives Badevergnügen. Ein 50-Meter-Sportbecken, ein Attraktionsbecken mit einer 80 Meter langen Rutsche oder die beschatteten Planschbecken warten auf Groß und Klein.
Außerdem werden Beachvolleyball-, Basketball- und Fußballfelder sowie ein Kinderspielplatz geboten. Die Freibadgaststätte sorgt mit einem reichhaltigen Angebot an Speisen und Getränken für das leibliche Wohl unserer Badegäste.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Hier können Sie Ihre Tickets für unser Freibad online bestellen. Nach der Bezahlung erhalten Sie Ihr Ticket als Wallet, welches Sie ausgedruckt oder per Smartphone bitte dem Schwimmbadpersonal an der Kasse vorzeigen.
Bitte beachten: Kinder unter 6 Jahren benötigen ebenfalls ein Ticket.
E-Ticket-Bestellung
Das Freibad ist ab 01. Mai 2024 täglich von 9.00-20.00 Uhr geöffnet. Ab Mittwoch, 22.05.24 jeden Mittwoch Frühbadetag ab 7:00 Uhr. Letzter Badetag der Freibadsaison ist am Samstag, der 07. September 2024.
Erwachsene 4,40 €
Ermäßigte 3,00 €
Jugendlich 3,00 €
Erwachsene 10er-Karte 39,00 €
Ermäßigt 10er-Karte 27,00 €
Jugendlich 10er-Karte 27,00 €
Erwachsene Saisonkarte 68,00 €
Ermäßigt Saisonkarte 41,00 €
Jugendlich Saisonkarte 33,00 €
Familie Saisonkarte 120,00€
Alleinerziehende Saisonkarte 60,00 €
Die Familien- und Alleinerziehende Saisonkarten sind nur gegen Vorlage eines ausgefüllten Kartenantrages an der Freibadkasse erhältlich. Das Antragsformular ist hier als PDF Datei verfügbar.
Anschrift
Rappstraße 36
75417 Mühlacker
Anfahrt
Aus Richtung Pforzheim:
Folgen Sie am Ortseingang von Mühlacker der B10 (Pforzheimer Straße). Nach ca. 600m (an der dritten Kreuzung) folgen Sie der Beschilderung Schul- und Sportzentrum nach rechts in die Rappstraße. Folgen Sie der Rappstraße bis ans Ende.
Aus Richtung Stuttgart:
Folgen Sie am Ortseingang von Mühlacker der B10 (Stuttgarter Straße). Nach ca. 900m (an der dritten Kreuzung) folgen Sie der Beschilderung Schul- und Sportzentrum nach links in die Rappstraße. Folgen Sie der Rappstraße bis ans Ende.
Parkmöglichkeiten
Es stehen Ihnen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
DLRG Mühlacker
www.muehlacker.dlrg.de
Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.
www.wasserfreunde-muehlacker.de
Haben Sie Lust auf ein kühles und erfrischendes Getränk oder verspüren Sie das Bedürfnis, den kleinen Hunger zu stillen, dann sind Sie in unserer Gaststätte genau richtig. Oder genießen Sie unsere Angebote unter freiem Himmel auf unserer Terrasse. Auf unserer Karte finden Sie eine breite Auswahl an Snacks oder sprechen Sie unser Personal an – wir werden bemüht sein, dass Sie sich als Gast bei uns wohl fühlen. Leckeres Eis und Naschwerk haben wir natürlich auch.
Gaststättenbetreiber: Ifigeneia Chaktsi
Informationen rund ums Freibad erhalten Sie an unserer Freibadkasse.
07041 861664
Betriebsleitung
Andreas Pfisterer
07041 876464
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Haus- und Badeordnung
I. Allgemeines1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. 2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Freibadgeländes erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. 3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigungen haftet der Badegast für den Schaden. 4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 5. Das Rauchen ist im Freibad nur im Bereich der Smoker-Tables und auf der Terrasse der Freibad-Gaststätte gestattet. Ein ausdrückliches Rauchverbot gilt für alle anderen Bereiche. 6. Behälter aus Glas (Flaschen, Trinkgläser usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich und der Liegewiese und den Spiel- und Sportbereichen nicht benutzt werden. 7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen diese Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. 9. Fundgegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Im Freibad ist das gewerbsmäßige Fotografieren, Filmen und das Anbieten von Waren verboten. 11. Die Kleiderspinde im Umkleidebereich sind nur für den Tagesgebrauch zugelassen. Eine Dauerbelegung für länger als einen Tag ist untersagt. Nicht geräumte Spinde werden täglich nach dem Ende der Badezeit geleert. Der Inhalt wird max. sechs Wochen aufbewahrt, danach der Verwertung zugeführt. Für nicht geleerte Spinde oder für verlorene Spindschlüssel wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. 12. Für Inhaber einer Saisonkarte besteht die Möglichkeit, einen Spind für die Dauer der laufenden Saison zu mieten. Mietpreis 15 €, für große Spinde 20 €. Das Badepersonal weist die Mietspinde zu. Jegliche Haftung für Beschädigung oder Untergang der eingelagerten Gegenstände trägt der Mieter. Es gelten die separaten Mietvertragsbestimmungen. Ebenso ist das Lagern von Stühlen etc. a uf den Spinden wegen der damit verbundenen Unfallgefahr untersagt. Die Wertschließfächer im Eingangsbereich des Freibads sind ebenfalls nicht für den Dauergebrauch freigegeben. Nach Beendigung der täglichen Badezeit werden die noch belegten Wertschließfächer geräumt, der Inhalt wird max. sechs Wochen aufbewahrt, danach der Verwertung zugeführt. II. Öffnungszeiten und Zutritt13. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekanntgegeben. 14. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. 15. Ausgeschlossen von der Freibadbenutzung sind - Personen, die an ansteckenden Krankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden, - Personen die unter Alkoholeinfluss oder Einfluss anderer berauschender Mittel stehen, - Personen deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt - Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist. 16. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen, an- oder auskleiden oder orientieren können und Kindern unter 7 Jahren ist die Benutzung des Freibades nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Zulassung von Schulklassen und Vereinen wird von der Bäderverwaltung gesondert geregelt. 17. Für den Erwerb von E-Tickets gelten eigenständige Allgemeine Geschäftsbedingungen. 18. Personen, die ohne gültige Eintrittskarte im Bereich des Freibads, oder bei dem Versuch, sich ohne Karte Eintritt zu verschaffen, angetroffen werden, müssen ein erhöhtes Eintrittsentgelt in Höhe von 40 € entrichten. Dies gilt auch für die missbräuchliche Benutzung von Eintrittskarten. Personen die damit in Verbindung gebracht werden, kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden. 19. Beim Erwerb von Saison- und Zehnerkarten gelten die etwaigen pandemiebedingten Einlassregelungen zum Eintrittszeitpunkt. Entsprechende Änderungen/Verschärfungen führen zu keinen Rückgabe- bzw. Erstattungsansprüchen. 20. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und nicht erstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Einzelkarten gelten nur am Tag der Ausgabe und berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades. 21. Schlechtwetterregelung entfällt.
III. Haftung22. Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssichern Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 23. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. 24. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz beim Freibad abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen. 25. Für Wertsachen und Bargeld bis 50 Euro wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle hinterlegt sind und ein Verschulden des Badepersonals nachgewiesen werden kann. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
IV. Verhalten im Bad26. Der Zugang zu den Becken ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen gestattet. 27. Das Betreten abgesperrter Rasenflächen ist verboten. 28. Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Tiere dürfen nicht in das Freibad eingebracht werden. 29. Das Abseifen in den Schwimm- und Durchschreitebecken ist untersagt. 30. Die Beckenumgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 31. Ballspiele und andere sportliche Betätigungen sind nur auf den dafür vorgesehenen Spielwiesen erlaubt. 32. Der Aufenthalt im Nassbereich der Becken ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. 33. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist darauf zu achten, dass - der Sprungbereich frei ist, - nur eine Person das Sprungbrett betritt Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. 34. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken, sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet. 35. Die Benutzung der Rutschbahnen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hinweisschilder an den Rutschbahnen sind zu beachten. Kinder dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener rutschen. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, bei starkem Andrang und eine Stunde vor Freibadschließung die Rutschbahn zu sperren. 36. Insbesondere an den Kinderplanschbecken gilt die Aufsicht der begleitenden Person („Elternaufsicht“). 37. Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung (besonders im Umkleide- oder Sanitärbereich mit Foto-Handy, Spy-Cam o.ä.) ist verboten. Das Nichtbeachten wird mit Freibadverbot und Beschlagnahme des Fotogeräts geahndet. Evt. Schadensersatzansprüche der fotografierten (geschädigten) Person werden hiervon nicht berührt.
V. Ausnahmen38. Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen kann die Bäderverwaltung hiervon Ausnahmen zulassen, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Badeordnung bedarf. 39. Für Besucher von Sonderveranstaltungen auf dem Freibadgelände gelten die Vorschriften dieser Badeordnung analog.
Mühlacker, 30.03.2022 Freibadverwaltung | |