Hallenbad Mühlacker

Sportlich fit bleiben

Das Hallenbad der Stadt Mühlacker wurde 1973 unmittelbar neben dem Freibad als klassisches Schul- und Sportbad errichtet. Es bietet Ihnen ein 25 x 17 Meter großes Sportbecken sowie ein 10 x 17 Meter großes Lehrschwimmbecken, eine Dreimeter-Sprunganlage und für die Kleinen einen lustigen Rutschen-Elefanten. 1980 wurde es auf die Stadtwerke Mühlacker GmbH übertragen und wird nun von uns gemeinsam mit dem Freibad der Stadt Mühlacker betrieben. Durch Sanierungen und Modernisierungen konnte das Bad barrierefrei gestaltet werden und ist auch heute noch in bestem Zustand sowie auf dem neuesten Stand der Technik.

Unser Badeangebot wird jährlich von über 100.000 Besuchern genutzt. Versuchen Sie es doch einfach mal. Wir heißen Sie herzlich willkommen!

E-Ticket Hallenbad Mühlacker

Hier können Sie Ihre Tickets für unser Hallenbad online bestellen. Nach der Bezahlung erhalten Sie Ihr Ticket als Wallet, welches Sie ausgedruckt oder per Smartphone bitte dem Schwimmbadpersonal an der Kasse vorzeigen.

Bitte beachten: Kinder unter 6 Jahren benötigen ebenfalls ein Ticket.

E-Ticket-Bestellung

Aktuelles

Montag

geschlossen

Dienstag

14.00 - 21.00 Uhr

Mittwoch

 6.30 - 17.00 Uhr

Donnerstag

 7.30 - 21.00 Uhr

Freitag

14.00 - 21.00 Uhr

Samstag

  7.30 - 17.00 Uhr

Sonntag

  7.00 - 13.00 Uhr

Feiertags

geschlossen

Kassenschluss und Einlassende ist bereits 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Badeschluss ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.


Im Hallenbad Mühlacker gelten folgende Preise:

Erwachsene

Einzel-Karte 4,40 EUR
10er-Karte 39,00,- EUR, nicht online verfügbar

Erwachsene ermäßigt*
(Behinderte, Schüler, Studenten)

Einzel-Karte 3,00 EUR
10er-Karte 27,- EUR, nicht online verfügbar

Jugendliche ab 6 Jahren

Einzel-Karte 3,00 EUR
10er-Karte 27,- EUR, nicht online verfügbar

Familien klein

7,50 EUR, nicht online verfügbar

Familien groß

9,50 EUR, nicht online verfügbar

Solarium (je 5 Minuten)

3,00 EUR, nicht online verfügbar, ab 18 Jahren

unbegrenzte Badezeit – freier Eintritt für Geburtstagskinder!

*Ermäßigung nur gegen Nachweis!
  Eintrittspreise incl. 7% MWSt
  Steuernr.: 48020/05248

Täglich Warmbad:

Schwimmbecken 28°C – Lehrschwimmbecken 30°C

Frühbadetag:

jeden Mittwoch ab 6.30 Uhr

Flossenschwimmen:

Jeden Freitag 14.00-16.00 Uhr

Kostenlose Wassergymnastik:

Jeden Dienstag und Donnerstag 19.00-19.30 Uhr, Mittwochs 9.00-9.30 Uhr

Kinderspielnachmittag:

Während den Schulferien, Freitags von 14.00-16.00Uhr, solange das Hallenbad geöffnet ist

Kursangebote:

Schwimmkurse, Aquafitnesskurse, Mermaiding

Kindergeburtstage:

Kindergeburtstage in Absprache mit der Cafeteria.

Solarium

Während den regulären Öffnungszeiten, ab 18 Jahren

Weitere Informationen zu den Angeboten erhalten Sie an der Kasse.

Anschrift

Rappstraße 38
75417 Mühlacker

Anfahrt

Aus Richtung Pforzheim:
Folgen Sie am Ortseingang von Mühlacker der B10 (Pforzheimer Straße). Nach ca. 600m (an der dritten Kreuzung) folgen Sie der Beschilderung Schul- und Sportzentrum nach rechts auf die Rappstraße. Folgen Sie der Rappstraße bis ans Ende.
Aus Richtung Stuttgart:
Folgen Sie am Ortseingang von Mühlacker der B10 (Stuttgarter Straße). Nach ca. 900m (an der dritten Kreuzung) folgen Sie der Beschilderung Schul- und Sportzentrum nach links auf die Rappstraße. Folgen Sie der Rappstraße bis ans Ende.

Parkmöglichkeiten
Es stehen Ihnen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Hallenbad Mühlacker
Hallenbad Mühlacker

DLRG Mühlacker
www.muehlacker.dlrg.de

Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.
www.wasserfreunde-muehlacker.de

Die Cafeteria im Hallenbad " TapasBar La Familia" hat ab dem 10.11.23 für Sie geöffnet.

Montag

15.00 - 21.00 Uhr

Dienstag

14.00 - 21.00 Uhr

Mittwoch

08.30 - 21.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 21.00 Uhr

Freitag

14.00 - 21.00 Uhr

Samstag

11.00 - 21.00 Uhr

Sonntag

09.00 - 18.00 Uhr

Informationen rund ums Bad erhalten Sie an unserer Hallenbad-Kasse.
07041 876464

Betriebsleitung

Andreas Pfisterer

Tel.: 07041 876 464

Email: baeder@stadtwerke-muehlacker.de

Cafeteria

Eillen Hüsch

Tel.: 0178 8411070

Hallenbad Mühlacker

Haus- und Badeordnung

I Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad.

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter bzw. Veranstaltungsleiter für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.

4. Fundgegenstände, die im Hallenbad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben, hierüber wird ein Nachweis geführt. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

5. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verschmutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

6. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.

7. Im Hallenbad ist das Fotografieren, Videofilmen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen verboten.

8. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals zur Einhaltung der Badeordnung ist uneingeschränkt Folge zu leisten, selbst unter Vorbehalt späterer Beschwerdeführung.

9. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Die verantwortliche Aufsichtsperson ist befugt, Personen aus dem Hallenbad zu verweisen, die die Ruhe, Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen, trotz Ermahnung gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen. Wer sich widersetzt, kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen belangt werden. Den genannten Personen kann der Zutritt zum Bad von der Bäderverwaltung zeitweise oder dauernd untersagt werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

10. Das Rauchen ist in allen Räumen des Hallenbades untersagt.

11. Behälter aus Glas (Flaschen, usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

12. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

II Öffnungszeiten und Zutritt

13. Die Öffnungszeiten und der Badeschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Kassenschluss ist 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Ein Einlass ist danach nicht mehr möglich.

14. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen, an- oder auskleiden können und Kinder unter 6 Jahren ist die Benutzung des Hallenbades nur in Begleitung Erwachsener Personen gestattet.

Die Zulassung von Schulklassen und Vereinen wird vom Badbetreiber gesondert geregelt.

Während der üblichen Badezeit können Teile des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens für Schul- und Vereinsschwimmen gesperrt werden.

15. Ausgeschlossen von der Hallenbadbenutzung sind:

- Personen, die an ansteckenden Krankheiten, Hautausschlag oder offenen Wunden leiden

- Epileptiker und geistig Kranke

- Personen, die unter berauschenden Mitteln stehen

- Personen, deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt

- Personen, denen ein Hausverbot erteilt worden ist

- Personen, die Tiere mit sich führen

16. Jeder Badegast erhält gegen Zahlung, eine Eintrittskarte mit der er/sie den Spindschlüssel im Umkleidebereich lösen kann. Die Eintrittskarte muss beim Verlassen des Hallenbades am Ausgangsterminal eingeschoben werden um das Ausgangsdrehkreuz freizuschalten.

17. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurück genommen. Gebühren werden nicht erstattet. Für verlorene Eintrittskarten (Einzel-, Mehrfachkarten) wir kein Ersatz geleistet.

18. Kinder unter 6 Jahren haben in Begleitung Erwachsener freien Eintritt.

III Haftung

19. Geld und Wertsachen können im Hallenbad nicht zur Aufbewahrung an der Kassen abgegeben werden. Für Wertsachen und Bargeld bis zu 50,00 Euro wird nur gehaftet, wenn sie in den dafür vorgesehenen Schließfächern an der Kasse eingeschlossen sind und ein Verschulden des Badepersonals nachgewiesen werden kann. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

20. Die Badegäste benutzen das Hallenbad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

21. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

22. Der Betreiber oder seine Erfüllungshilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Personen- oder Sachschäden, die den Badegästen durch Dritte entstehen, sind ausdrücklich von der Betriebshaftung ausgeschlossen. Für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz beim Hallenbad abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen.

23. Für den Verlust von Schlüsseln und Armbändern ist ein Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.

IV Verhalten im Bad

24. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

25. Jede Wasservergeudung und Wasserverunreinigung ist untersagt.

26. Das Kaugummikauen sowie das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken ist verboten.

27. Das wegwerfen von Glas, Obstresten, Papieren und sonstigen Gegenständen ist zu unterlassen.

28. Die Benutzung der Schwimmerbecken durch Nichtschwimmer ist nicht erlaubt.

29. Das seitliche Einspringen vom Beckenrand sowie Kopfsprünge ins Nichtschwimmerbecken sind verboten.

30. Die Benutzung von Badeschuhen, Schwimmflossen, Tauchgeräten und ähnlichem in den Schwimmbecken ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen entscheidet das Aufsichtspersonal.

31. Das Rennen auf dem Beckenumgang ist nicht gestattet.

32. Das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen sowie das Besteigen oder eigenmächtige ein- oder aushängen von Trennleinen ist nicht gestattet.

33. Die Belästigung von Badegästen durch sportliche Übungen oder in anderer Weise ist verboten.

34. Das Abseifen in den Schwimmerbecken ist untersagt.

35. Der Barfußgang, Duschen und Beckenumgang dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.

36. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist darauf zu achten, dass

- der Sprungbereich frei ist

- nur eine Person das Sprungbrett betritt

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.

37. Die Kleiderschränke oder Umkleidekabinen sind zu verschließen.

38. Wenn ein Badegast die ihm zugewiesene Räume verunreinigt oder beschädigt vorfindet, oder eine Störung an technischen Geräten besteht, so hat er die sofort dem Bäderpersonal mitzuteilen.

V Ausnahmen

39. Die Haus- und Badeordnung gilt für den normalen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen kann der Badbetreiber Ausnahmen zulassen, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.


Stadtwerke Mühlacker GmbH

03.03.2014