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KUNDENINFORMATION - Wiederinbetriebnahme Trinkwasserinstallationen

05.05.2020

KUNDENINFORMATION - Wiederinbetriebnahme Trinkwasserinstallationen

Corona-Lockerungen: Hinweise für die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden.

Bund und Länder haben die Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie teilweise gelockert. In den Gebäuden, die nach längerer Schließung wieder genutzt werden, sollten mit Blick auf die Wasserinstallationen einige Punkte beachtet werden.

Bei normaler Nutzung von Gebäuden werden die Trinkwasserleitungen und -armaturen ständig mit Wasser durchströmt. Wird ein Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, stagniert das Wasser in den Armaturen und Leitungen. In diesem Fall sollte beachtet werden, dass bei Wiederinbetriebnahme das Stagnationswasser vollständig ablaufen muss.

Gemäß den technischen Regeln (DIN EN 806-5 und DIN 1988-100) sind daher alle Trinkwasser-Entnahmestellen nach längeren Stillstandszeiten vollständig zu öffnen bzw. zu spülen. Wird das abfließende Wasser merklich kühler und bleibt konstant kühl, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass das Stagnationswasser vollständig abgeflossen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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