Stilllegung des Gasnetzanschlusses

Sie möchten Ihren Anschluss vorübergehend außer Betrieb nehmen oder dauerhaft stilllegen? Mit unserem einfachen Antrag auf Stilllegung oder Außerbetriebnahme ist das kein Problem.

Hinweis

Bitte beachten Sie: Der Ausbau des Gaszählers und die Verwahrung der Gasleitung muss durch ein bei den Stadtwerken Mühlacker eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen.

Wenn Sie ein Gebäude abreißen, müssen alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Um sicherzustellen, dass den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte, sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde.

Ihre Möglichkeiten

endgültige Stilllegungvorübergehende Außerbetriebnahme
AnwendungsfälleUmstellung auf eine andere EnergieartZeitlich begrenzter Umbau der Gasanlage oder des Gebäudes
Abriss des bestehenden Gebäudes
VerfahrenDie endgültige Stilllegung beinhaltet die Unterbrechung der Gasversorgung durch Abtrennung vom Gasnetz und den Abbau der Messeinrichtung(en).Die vorübergehende Außerbetriebnahme bedeutet die Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch schließen und verwahren der Gashauptabsperreinrichtung.
Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur durch eine Neubeantragung möglich.Der Netzanschluss bleibt vorübergehend ungenutzt, um eine spätere Nutzung zu ermöglichen.
RechteMit der endgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzanschluss. Das Grundstück gilt aus Sicht der Gasversorgung als nicht erschlossen.Für einen nicht genutzten Netzanschluss wird nach 12 Monaten eine jährliche Vorhaltepauschale erhoben. Die Pauschale entfällt, sobald der Anschluss genutzt wird oder kostenpflichtig stillgelegt wird.
SonstigesVor dem Abriss des Gebäudes muss sichergestellt werden, dass die Stilllegung des Netzanschlusses erfolgt ist.Die Hausanschlussleitung bleibt weiterhin in Betrieb, jedoch ohne Nutzung, und steht unter Druck.

Wie geht es weiter?

  1. Laden Sie das Formular Antrag auf Stilllegung oder Außerbetriebnahme eines Gasnetzanschlusses herunter.

  2. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt eingetragen sind und das Formular unterschrieben ist.

  3. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail an gshsnschlssstdtwrk-mhlckrd.

  4. Nach Eingang Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die weiteren Schritte zu vereinbaren.

  5. Am vereinbarten Termin wird durch die Tiefbaufirma der Gashausanschluss an der Gashauptleitung freigelegt und durch das Fachpersonal der Stadtwerke Mühlacker GmbH abgetrennt und verschlossen.

  6. Nach Abschluss der von Ihnen beauftragten Leistungen erhalten Sie von uns eine detaillierte Endabrechnung über die durchgeführten Arbeiten.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, und wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Sie haben noch Fragen zur Stilllegung ihres Netzanschlusses?

Ansprechpartner

Teamleiter Gas/Wasser

Joachim Scheible
07041 876 521
E-Mail