18.05.2020
Neuerungen bei Aufträgen für Geräte- und Zählerwechsel ab 01.06.2020.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.06.2020 wird der Zählerwechsel auf Kunden- oder Lieferantenwunsch kostenpflichtig. Nicht davon betroffen sind bei Neubauten die erstmalige Zählersetzung, sofern die Zähleranlage einen TAB-gerechten Zustand aufweist. Jede weitere Anfahrt werden wir in Rechnung stellen.
Bitte benutzen Sie
das entsprechende Auftragsformular und füllen Sie dieses komplett aus.
Nur mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular werden wir den Zähler-/Gerätewechsel für Sie vornehmen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Es grüßt
Ihr SWM-Team