30.09.2022
Die Bundesregierung kippt die Gasumlage und beschließt eine Gaspreisbremse. In einer Pressekonferenz am Donnerstag, den 29.09.2022 mit Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner wurde der offizielle Beschluss der Regierung bekannt gegeben.
Die durch die Stadtwerke Mühlacker getätigte Abschlagsanpassung wird ab November automatisch um die Höhe der gefallenen Umlage reduziert. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung Anfang des nächsten Jahres werden alle noch offenen Beträge ausgeglichen. Die Speicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh bleibt weiterhin bestehen.
Wie genau die Gaspreisbremse aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Eine Expertenkommission zum Umgang mit den hohen Energiekosten solle zeitnah einen Vorschlag für die Ausgestaltung einer Gaspreisbremse machen. Dieser Vorschlag werde dann beraten und umgesetzt.
Über die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse und weitere Änderungen gesetzlicher Umlagen werden die Stadtwerke Mühlacker unverzüglich und umfassend informieren. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit bei den Stadtwerke Mühlacker melden. Die Mitarbeitenden stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0800 / 876 5555 oder persönlich im Kundencenter für Beratungen zur Verfügung.
Mit dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage hat sich auch das Informationsschreiben aus der Energiesicherungs-Verordnung (EnSikuMaV) inhaltlich überholt. Die dargestellten Preise reduzieren sich um die Höhe der entfallenen Gasbeschaffungsumlage (2,419 ct/kWh). Die Stadtwerke Mühlacker GmbH haben dazu Rechenbeispiele auf ihrer Homepage veröffentlicht, die die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen. Der grundsätzlich Apell zum Energiesparen ist davon unberührt, denn zur Vermeidung einer Gasmangellage ist eine Verbrauchsreduzierung weiterhin erforderlich.