24.11.2021
Ab Mittwoch, dem 24. November, gilt die sogenannte 3G-Regel in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg.
3G-Regeln im öffentlichen Personennahverkehr ab 24. November
Ab Mittwoch, dem 24. November, gilt die sogenannte 3G-Regelin Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Fahrgäste müssen dazu einen der folgenden Nachweise mit sich führen:
Selbsttests für den Eigengebrauch werden als Nachweis nicht akzeptiert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin.
Ausgenommen von der neuen 3G-Regelung sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxen.