Stadtbus Mühlacker - 3G-Regeln im öffentlichen Personennahverkehr ab 24. November

24.11.2021

Ab Mittwoch, dem 24. November, gilt die sogenannte 3G-Regel in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg.

3G-Regeln im öffentlichen Personennahverkehr ab 24. November

Ab Mittwoch, dem 24. November, gilt die sogenannte 3G-Regelin Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Fahrgäste müssen dazu einen der folgenden Nachweise mit sich führen:

  • Impfnachweis (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesenenachweis (nicht älter als 180 Tage)
  • negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen

Selbsttests für den Eigengebrauch werden als Nachweis nicht akzeptiert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin.

Ausgenommen von der neuen 3G-Regelung sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxen.

PM| 3G-Regelung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – VerkehrsverbundPforzheim-Enzkreis (vpe.de)