Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis.
Die Voraussetzung für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Hausinstallationen sowie Gas- und Wasserhausinstallationen durch Installationsunternehmen erfordert die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers/Wasserversorgers gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie § 12 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
In das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Mühlacker GmbH werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in Netzgebiet der Stadtwerke Mühlacker eingetragen.
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Nachfolgend finden Sie Informationen zur Beurteilung der fachlichen Befähigung und zu den Eintragungsvoraussetzungen.