06.04.2022
Auszug aus der CoronaVO: „§ 3 Maskenpflicht, Abs. 1: "Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht….“
Demnach wird dann einheitlich im Fern- und Nahverkehr keine FFP2– Maskenpflicht mehr bestehen, sondern es müssen mindestens medizinische Masken getragen werden. Diese Maßnahme soll vorläufig bis zum 01. Mai 2022 gelten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Es grüßt Sie
Ihr Stadtbus-Team