STADTBUS MÜHLACKER AKTUELL

29.04.2021

Im Stadtbus Mühlacker besteht aktuell die FFP2-Maskenpflicht.

Aufgrund steigender Infektionszahlen hat der Deutsche Bundestag Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese so genannte „Bundesnotbremse“ ist am Freitag, 23. April 2021, in Kraft getreten.

Zentraler Inhalt der Gesetzes-Novelle: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 (dies ist im Enzkreis momentan ausnahmslos der Fall), gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Unter anderem ist im ergänzten Infektionsschutzgesetz nun auch eine FFP2-Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel verankert. Diese gilt auch in den Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes Pforzheim Enzkreis (VPE) sowie an den Haltestellen im Verbundgebiet des VPE´s. Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95 zulässig. FFP2-Masken bieten einen besseren Schutz für Fahrgäste als einfache medizinische Masken, die nun auch im Stadtbus Mühlacker nicht mehr ausreichen.

Wir bitten unsre Fahrgäste um Beachtung dieser Vorschriften. Schützen Sie sich und andere. Tragen Sie die FFP2-Masken beim Warten an der Bushaltestelle und in den Bussen.

Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Die Inzidenz von 100 wird überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert werden. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seinem Dashboard die 7-Tage-Inzidenz für alle Land- und Stadtkreise.

Es grüßt 

SWM-Team