24 Stunden Lieferantenwechsel

Wichtige Neuerung ab dem 6. Juni 2025: Hinweise zum 24h-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters nach Vertragsende deutlich einfacher: Dank einer EU-Richtlinie können Sie künftig innerhalb von 24 Stunden zu einem neuen Stromlieferanten wechseln – auch zu uns, den Stadtwerken Mühlacker. Die Bundesnetzagentur hat hierfür bereits im März 2024 die Umsetzung im Energiewirtschaftsgesetz konkretisiert. Ziel dieser Reform ist es, den Anbieterwechsel für Verbraucher deutlich zu beschleunigen und Hürden abzubauen. 

Wichtig zu wissen: Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt. Die Belieferung durch Ihren neuen Lieferanten ist demnach erst nach Ende der Vertragslaufzeit zum nächstmöglichen Kündigungstermin möglich.

Das ändert sich für Sie ab dem 6. Juni

  • Sie planen einen Umzug? Wir sind gerne an Ihrer Seite und leiten alles Wichtige in die Wege. Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug 14 Tage im Voraus bei uns anzumelden.

  • Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig? Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen.

  • Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden? Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen gerne telefonisch oder per E-Mail mit. Nutzen Sie gerne auch unser Online-Kundenportal.

  • Kann ich auch rückwirkend einen Umzug melden? Nein. Bei einem Umzug müssen Sie an Allerhand denken und haben sehr viel um die Ohren. Da kann schon einmal etwas vergessen werden. Beachten Sie, dass mit der neuen Gesetzgebung (Stichtag 6. Juni 2025) keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können. Bitte planen Sie dies bei einem möglichen Umzug mit ein.

  • Der sogenannte 24 Stunden Lieferantenwechsel hebelt die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.

Alle Änderungen und wichtige Formulare finden Sie in dieser Checkliste.

Wichtige Infos - einfach erklärt!

Fragen zu diesem Thema?

Bisher dauerte ein Lieferantenwechsel im Idealfall 10 Werktage. Mit der neuen Regelung wird dieser Prozess auf 24 Stunden verkürzt. Der neue Energieversorger erhält die Bestätigung des Wechsels innerhalb eines Tages, sodass Verbraucher schneller von besseren Tarifen profitieren können.
Wichtig: Die Vertragskündigungsfristen beim bisherigen Anbieter bleiben bestehen und müssen weiterhin beachtet werden.

Die Bundesnetzagentur hat den 6. Juni 2025 als verbindlichen Stichtag festgelegt. Bis dahin müssen Energieversorger ihre Systeme anpassen, um den neuen Wechselprozess effizient abzuwickeln. Besonders wichtig ist dabei die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).

Die Zählernummer allein reicht künftig nicht mehr für einen Wechsel aus. Entscheidend ist die MaLo-ID, eine eindeutige, 11-stellige Nummer, die einen bestimmten Energieverbrauchsort kennzeichnet – sei es ein Haushalt, ein Unternehmen oder eine Solaranlage.

Wo finde ich meine MaLo-ID?

  • Auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung (nicht bei Umzug)
  • Direkt beim zuständigen Netzbetreiber

Diese Nummer bleibt beim Anbieterwechsel bestehen und sorgt für eine schnelle und präzise Abwicklung des Wechsels. In Ihrem neuen Zuhause übernehmen Sie die dortige MaLo-ID (unabhängig von der Zählernummer). 

MaLo in unserer Rechnung
MaLo in unserer Rechnung

Durch die Einführung des 24h Lieferantenwechsels sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Verbraucher müssen daher sicherstellen, dass sie ihren Umzug rechtzeitig beim Energieversorger melden – idealerweise 7 bis 14 Tage vor dem gewünschten Liefertermin. Zählerstände können nachgereicht werden.

✔ Vereinfachter Wechselprozess
✔ Mehr Flexibilität und Wettbewerb im Energiemarkt
✔ Weniger Bürokratie – einfach, schnell, effizient
✔ Klare Identifikation mit der MaLo-ID

Die wichtigsten Infos auf einem Blick:

✔ Umzugsmeldung

Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.

✔ Zählerstandsmeldung

Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.

✔ Kündigungsfristen

Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

✔ keine rückwirkenden Umzüge

Ab dem 6. Juni 2025 sind keine rückwirkenden Umzüge mehr möglich.

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