FAQ Glasfaserausbau

  1. Unterversorgte Adressen (unter 100 Mbit/s)
  2. Definition „Grauer Fleck“ über den Breitbandatlas
  3. Gewerbegebiete
  4. Schulen und Krankenhäuser

Im Zuge einer Markerkundung wurden die Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone zur Versorgungslage aller einzelnen Adressen angefragt. Aus diesen Rückmeldungen wurde eine Gesamtliste der ausbaufähigen Adressen erstellt.

  1. Die Adresse ist nicht förderfähig (siehe 1)
  2. Es konnte kein Eigentümer ermittelt werden

Der Stadtwerke Mühlacker GmbH.

Die NetCom BW GmbH ging aus einem Ausschreibungsverfahren als Gewinner hervor. Alle Informationen zu den Produkten der NetCom BW GmbH finden Sie hier.

Nein, für den Bau des Hausanschlusses genügt der Grundstücknutzungsvertrag. Dieser wird zwischen Ihnen und den Stadtwerken Mühlacker geschlossen.

Das Glasfasernetz der Stadtwerke Mühlacker steht allen Anbietern offen. Bitte klären Sie als Eigentümer ab, ob Ihr Anbieter Ihnen zukünftig einen Glasfaservertrag über das neue Netz der Stadtwerke Mühlacker anbieten kann.

Sonst dürfen die Stadtwerke Mühlacker keine Leitungen in Ihr Grundstück verlegen.
Wichtig: Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie hiermit ein Vertragsverhältnis mit der NetCom BW eingehen.

Die Stadtwerke Mühlacker errichten ein komplett neues Glasfasernetz, parallel zu den bereits bestehenden Netzen. In den Ortsteilen Lienzingen, Mühlhausen und Enzberg werden alle Anschlüsse sukzessive auf Glasfaser umgerüstet. Nach Abschluss der Ausbauarbeiten wird unter Einhaltung einer Frist das FTTC-Netz nicht weiter betrieben. Für Kunden, die kein Interesse an einem neuen Glasfaseranschluss haben, besteht die Möglichkeit zu Ihrem alten Netzbetreiber zurückzuwechseln.

Wenn Ihre Adresse im geförderten Ausbaugebiet liegt, erstellen die Stadtwerke Mühlacker den Hausanschluss (vom Gehweg/Straße bis ins Haus) bis zum Abschluss der Bauarbeiten in Ihrer Straße für Sie als Eigentümer kostenlos. Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern diesen Ausbau.

Nein, auch wenn Ihr Haus mehr als 10 Meter von der Straße entfernt ist, entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Lediglich bei außerplanmäßigen Verlegungen auf Ihren Wunsch können für Sie entsprechende Kosten entstehen.

Dies ist auch noch später möglich. Jedoch entstehen für Sie im Ausbaugebiet nur bis zum Abschluss der Bauarbeiten in Ihrer Straße keine Kosten. Anschließend können für den Bau eines Hausanschlusses Kosten entstehen, welche Sie selbst zu tragen haben.

Nein.

Die genaue Trassenführung wird in einem Vor-Ort-Termin mit der Baufirma festgelegt. Wir empfehlen die Verlegung entlang der anderen Versorgungsleitungen.

Für den Bau Ihres Hausanschlusses und im Störungsfall benötigen die Mitarbeiter der Bau-/Servicefirma die Genehmigung zum Betreten Ihres Grundstücks. Die Termine werden jedoch zuvor mit Ihnen abgestimmt.

Sofern das Grundstück im Ausbaugebiet liegt, wird dort üblicherweise ein Abzweig bis zur Grundstücksgrenze gelegt. Bei der späteren Erschließung des Grundstücks kann dann an das am Grundstücksrand abgelegte Leerrohr angeschlossen werden.

FAQ Open-Access

Der Glasfaserausbau der Stadtwerke Mühlacker zielt darauf ab, ein leistungsfähiges Glasfasernetz in Mühlacker bereitzustellen, um schnelles Internet in der Region anzubieten.

Die Stadtwerke Mühlacker GmbH bauen das Netz und sind der Eigentümer. Das Netz wird an die NetCom BW GmbH verpachtet. Die NetCom BW GmbH fungiert als Netzbetreiber und Dienstanbieter.

Im Rahmen eines Open-Access-Ansatzes ermöglicht die NetCom BW GmbH anderen Telekommunikationsunternehmen den Zugang zum Glasfasernetz. Dadurch entsteht ein offenes und wettbewerbsfähiges Umfeld für Telekommunikationsdienste.

Grundsätzlich haben alle Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, das Netz der Stadtwerke zu nutzen. Den Ablauf regelt die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde. Sie gibt die Regelungen vor und überwacht die Abläufe. Die Anbieter müssen sich dann, wie überall, mit dem Netzbetreiber zusammensetzen und die Netznutzung vereinbaren. Ob ein Anbieter in Mühlacker Angebote machen möchte, entscheiden die Unternehmen für sich.

Durch den Open-Access-Zugang haben andere Telekommunikationsnetzbetreiber die Möglichkeit ohne den Aufbau von Netzinfrastruktur (Tiefbau/Netzbau) für die Kunden ein Produkt anzubieten. Somit können Sie von einem breiten Angebot an Telekommunikationsdiensten profitieren und das beste Angebot gemäß ihren individuellen Bedürfnissen wählen, sofern ein Dienstleistungsvertrag mit der NetCom eingegangen wird. Dieser Ansatz gilt jedoch für ganze Netz- oder Leitungsabschnitte und nicht für einzelne Straßen.