Sie möchten Ihren Anschluss vorübergehend außer Betrieb nehmen oder dauerhaft stilllegen? Mit unserem einfachen Antrag auf Stilllegung oder Außerbetriebnahme ist das kein Problem.
Bitte beachten Sie: Der Ausbau des Gaszählers und die Verwahrung der Gasleitung muss durch ein bei den Stadtwerken Mühlacker eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen.
Wenn Sie ein Gebäude abreißen, müssen alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Um sicherzustellen, dass den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte, sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde.
| endgültige Stilllegung | vorübergehende Außerbetriebnahme | |
|---|---|---|
| Anwendungsfälle | Umstellung auf eine andere Energieart | Zeitlich begrenzter Umbau der Gasanlage oder des Gebäudes |
| Abriss des bestehenden Gebäudes | ||
| Verfahren | Die endgültige Stilllegung beinhaltet die endgültige Unterbrechung der Gasversorgung durch Abtrennung vom Gasnetz und den Abbau der Messeinrichtung(en). Die Anschlussleitung wird entgast aber bleibt auf Ihrem Grundstück. | Die vorübergehende Außerbetriebnahme bedeutet die Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch schließen und verwahren der Gashauptabsperreinrichtung. |
| Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur durch eine Neubeantragung möglich. | Der Netzanschluss bleibt vorübergehend ungenutzt, um eine spätere Nutzung zu ermöglichen. | |
| Rechte | Mit der endgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzanschluss. Das Grundstück gilt aus Sicht der Gasversorgung als nicht erschlossen. | Für einen nicht genutzten Netzanschluss wird nach 12 Monaten eine jährliche Vorhaltepauschale erhoben. Die Pauschale entfällt, sobald der Anschluss genutzt wird oder kostenpflichtig stillgelegt wird. |
| Sonstiges | Vor dem Abriss des Gebäudes muss sichergestellt werden, dass die Stilllegung des Netzanschlusses erfolgt ist. | Die Hausanschlussleitung bleibt weiterhin in Betrieb, jedoch ohne Nutzung, und steht unter Druck. |
Laden Sie das Formular Antrag auf Stilllegung oder Außerbetriebnahme eines Gasnetzanschlusses herunter.
Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt eingetragen sind und das Formular unterschrieben ist.
Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail an gshsnschlssstdtwrk-mhlckrd.
Nach Eingang Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die weiteren Schritte zu vereinbaren.
Am vereinbarten Termin wird durch die Tiefbaufirma der Gashausanschluss an der Gashauptleitung freigelegt und durch das Fachpersonal der Stadtwerke Mühlacker GmbH abgetrennt und verschlossen.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, und wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
A) Endgültige Stilllegung / Rückbau
Bei dieser Variante wird Ihr Anschluss dauerhaft außer Betrieb genommen.
Typische Anwendungsfälle:
B) Vorübergehende Außerbetriebnahme / Pausierung
Hierbei handelt es sich um eine befristete Unterbrechung der Gasversorgung, z. B. bei:
Für die Außerbetriebnahme eines Erdgashausanschlusses fallen je nach gewünschtem Umfang unterschiedliche Kosten an.
Bei einer vorübergehenden Stilllegung – der sogenannten „Außerbetriebnahme mit Entfernung der Messeinrichtung“, die auf dem Antragsformular der Stadtwerke als „inaktiver Hausanschluss“ bezeichnet wird – entstehen jährliche Kosten in Höhe von 120 € (netto). In diesem Fall bleibt der Hausanschluss bestehen, wird jedoch nicht aktiv genutzt.
Soll der Anschluss hingegen dauerhaft stillgelegt werden, erfolgt die Trennung des Erdgashausanschlusses, was einer endgültigen Stilllegung entspricht. Die hierfür anfallenden Kosten betragen einmalig 2.475 € (netto).
Wenn zusätzlich ein vollständiger Rückbau des Anschlusses gewünscht ist – also inklusive Ausgrabung der Leitung auf dem Grundstück und Rückbau der Gashauseinführung –, wird hierfür ein individuelles Angebot erstellt. Diese Variante ist in der Regel deutlich kostenintensiver als die dauerhafte Stilllegung.
In diesem Fall gilt Ihr Anschluss als „inaktiver Hausanschluss“.
Für die betriebsfertige Vorhaltung entstehen jährliche Kosten, etwa für:
Daher wird nach 12 Monaten ohne Nutzung eine jährliche Vorhaltepauschale erhoben.
Die Pauschale entfällt, sobald:
Sie den Anschluss wieder nutzen (Einbau eines Zählers)
oder
Sie den Anschluss kostenpflichtig stilllegen lassen.
Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Nutzung („inaktiver Hausanschluss“) entstehen den Stadtwerken Mühlacker Kosten. Als betriebswirtschaftlich agierendes Unternehmen liegt es in unserer Verantwortung, den Netzbetrieb so effizient wie möglich zu gestalten. Unser gesamtes Gasleitungsnetz, einschließlich inaktiver Hausanschlüsse, wird turnusmäßig auf Undichtigkeiten und
mögliche Gasaustritte überprüft.
Für nicht genutzte Gasanschlüsse fallen daher gleichermaßen jährliche Überprüfungs-, Wartungs- und Unterhaltskosten an wie für aktive Anschlüsse. Bei aktiven Kunden werden die Kosten über den Gasverbrauch (Netznutzungsentgelte) gedeckt. Bei inaktiven Kunden ohne Gasbezug erfolgt dies durch die Vorhaltepauschale.
Es ist aus dem Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit nicht vertretbar, dass die Kosten für die Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen der kontinuierlichen, sicheren Bereitstellung ihres Netzanschlusses von aktiven Endkunden oder den Stadtwerken Mühlacker getragen werden. Dies gilt insbesondere, da der Anschluss jederzeit aktiviert werden kann und mit Blick auf die Zukunft und die Transformation hin zu grünen Gasen eine zukunftsfähige Energieversorgungsoption erhalten bleibt. Die Vorhaltepauschale stellt somit sicher, dass die Kosten fair verteilt und gleichzeitig Optionen für eine nachhaltige Energieversorgung offengehalten werden. Zudem bewahren Sie sich die Möglichkeit, Ihren Netzanschluss in Zukunft zu nutzen – heute noch mit Erdgas, morgen mit treibhausgasneutralem Biomethan oder sogar Wasserstoff.
Auch nicht genutzte Hausanschlüsse werden in die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen des gesamten Gasnetzes einbezogen. Es entstehen daher ähnliche Kosten wie bei einem aktiven Anschluss – etwa für:
Mit der Vorhaltepauschale sichern Sie sich den Erhalt Ihres Gasanschlusses – und damit eine langfristige Versorgungsoption. Ihr Anschluss kann jederzeit wieder aktiviert werden, z. B. für:
Joachim Scheible
07041 876 521
E-Mail